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Gastvortrag von Univ.-Prof. Mag. Dr. P. Stephan Haering OSB zum Thema "Änderungen des Kirchenrechts unter Papst Franziskus" am 19.10.2018

Montag, 22.10.2018

Wie Professor Stephan Haering ausführte, hat Papst Franziskus in den ersten fünf Jahren seines Pontifikats bemerkenswert oft in das Recht der Kirche eingegriffen. Franziskus versteht das kirchliche Recht vor allem als Instrument zur Förderung der Seelsorge.

Die vom Papst durchgeführte Reform des Eheprozesses zielt darauf ab, die Verfahren zu vereinfachen und den Zugang zum Recht für die betroffenen Gläubigen zu erleichtern. Die Harmonisierung der Normen der beiden Rechtsbücher Codex Iuris Canonici und Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium beseitigen Unklarheiten und beheben Probleme bei der praktischen Umsetzung des Rechts in der Seelsorge. Vorrangige Ziele der Maßnahmen zur Neuordnung der Römischen Kurie sind die verbesserte Koordinierung der Tätigkeit der verschieden Kurialstellen, die Steigerung der Effizienz und der Schutz der Kirchengüter.

Einen eigenen Teil des Vortrags widmete Haering dem von Papst Franziskus neu eingerichteten Kardinalsrat. Weitere Themen betrafen u. a. Neuerungen bei Spezialnormen für die Frauenorden und die Kinderschutzkommission.

Der Gastvortrag war sehr gut besucht. Auch die Anfragen nach dem Vortrag und die Diskussion bestätigten, dass das Thema auf großes Interesse stieß.

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