Das kanonische Recht (auch Kirchenrecht) ist eine Fachdisziplin innerhalb der katholischen Theologie. Es befasst sich mit der rechtlichen Ordnung der Kirche in Gegenwart und Geschichte, aber auch mit der Stellung von Religion innerhalb der staatlichen Ordnung. Besonders der Blick in die Geschichte ist für das Verständnis des Rechts besonders hilfreich und relevant. Die Zusammenarbeit mit den anderen theologischen Disziplinen stellt nicht nur eine Bereicherung dar, sondern ist auch unbedingt notwendig. Besonders wird der Austausch zu den anderen Fächern der praktischen Theologie gepflegt, der Pastoraltheologie, der Liturgiewissenschaft und der Religionsdidaktik.
In den Lehrveranstaltungen, die das Institut anbietet, werden sowohl Grundlagen aus den Allgemeinen Normen, dem Verfassungsrecht, dem Verkündigungsrecht und dem Sakramentenrecht vermittelt, als auch spezielle Themen behandelt, die sich z. B. mit dem kirchlichen Strafrecht, dem Kirchenbeitragswesen, religiösen Symbolen im öffentlichen Raum oder dem Verhältnis zwischen den Staaten und der Kirche bzw. den Religionen befassen